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Urheberrecht an Bedürfnisse der modernen Informationsgesellschaft anpassen

Das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG)

Am 7. Juni 2021 trat das neue Urheberrecht in Kraft. Die Reform des Urheberrechtsgesetzes sieht viele neue Regeln vor, wie z.B. für sozial Medien die Plattformlizenzierung, das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) und das Leistungsschutzrecht für Presseverleger (§ 87g UrhG). Fachanwältin Dorothe Lanc äußert sich dazu im Interview bei „BusinessTalk am Ku’damm“: hier lesen!

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