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Vorübergehende Reduzierung der Umsatzsteuer ab 01.07.2020

Die BFF-Justiziarin informiert zu den Folgen des Corona-Virus – Teil V

Der Gesetzgeber hat die vorübergehende Reduzierung der Umsatzsteuer von 19 % auf 16 % bzw. 7 % auf 5 % beschlossen. In Teil V der Corona-Newsletter-Serie geht es darum, wann und unter welchen Voraussetzungen noch der bisherige bzw. schon der neue Steuersatz gilt: Hier lesen!

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