Rechtsbereiche

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Kreativität braucht rechtlichen Schutz – Rechtsberatung für die Kultur- und Kreativwirtschaft

Kultur und Kreativität in der modernen Wissensgesellschaft

Die Kultur- und Kreativwirtschaft prägt unsere Gesellschaft wie kaum ein anderer Sektor: Sie steht für Innovation, Vielfalt und ökonomische Stärke. Sie zählt heute zu den innovativsten und wachstumsstärksten Branchen unserer Gesellschaft. Ihr ökonomischer und gesellschaftlicher Einfluss nimmt stetig zu. Ihr Kapital sind Ideen, Werke und Gestaltungen. Die geistigen Leistungen, die sie hervorbringt, bilden das Fundament einer modernen Wissensgesellschaft

Neue rechtliche Herausforderungen im Zeitalter von Digitalisierung und KI

Im Zeitalter der Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz (KI) gewinnt der Schutz dieses geistigen Eigentums aber an besonderer Bedeutung. Denn mit der fortschreitenden Digitalisierung und dem Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) entstehen täglich neue Möglichkeiten, aber auch neue rechtliche Herausforderungen. So werfen neue Technologien und Kommunikationsformen ständig neue komplexe rechtliche Fragen auf: Wem gehören digitale Inhalte? Wie weit reicht der Schutz kreativer Werke im Internet? Welche Pflichten treffen Plattformen und Nutzer? Und wie kann man sich wirksam gegen Plagiate, „Copy & Paste“-Übernahmen oder KI-generierte Nachahmungen wehren?

Kreativität rechtlich absichern und wirtschaftlich stärken

Als Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht berät Dorothe Lanc seit vielen Jahren Mandantinnen und Mandanten aus der gesamten Kultur- und Kreativwirtschaft – von freischaffenden Künstlern und Kreativen, über Agenturen und Start-ups bis hin zu Produktionsfirmen und Verlagen. Ziel ist es, kreative Leistungen rechtlich abzusichern und wirtschaftlich erfolgreich zu machen.

Ihr Leistungsspektrum umfasst alle rechtlichen Facetten kreativer Arbeit. Dorothe Lanc verbindet juristische Präzision mit einem tiefen Verständnis für die besonderen Bedürfnisse kreativer Berufe. Ihr Ziel: Kreativität rechtlich absichern und wirtschaftlich stärken.

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über ihre Tätigkeit in den verschiedenen Rechtsbereichen und erfahren Sie, wie Ihre kreativen Ideen den rechtlichen Schutz erhalten, den sie verdienen.

Überblick

Urheberrecht

Schutz kreativer Werke in der digitalen Welt

Durch die rasante Entwicklung neuer Technologien können geistige Schöpfungen von Künstlerinnen und Künstler, Kreativen und Kulturschaffenden heute auf vielfältige Weise verbreitet, geteilt und genutzt werden. Die Digitalisierung und weltweite Vernetzung haben nicht nur neue Möglichkeiten eröffnet, Werke sichtbar zu machen, sondern auch Wege geschaffen, geistiges Eigentum zu vermarkten und wirtschaftlich zu verwerten. So ist eine dynamische Urheberwirtschaftentstanden, die auf kreativen Ideen basiert – zugleich aber auch neue Risiken für unbefugte Nutzung, Plagiate und Rechtsverletzungen birgt.

Das Urheberrecht bildet den rechtlichen Rahmen, der die schöpferische Leistung schützt und ihre faire Nutzung ermöglicht. Dorothe Lanc berät und vertritt Urheberinnen und Urheber, Verwerter und Unternehmen in allen Fragen des Urheberrechts – von der Vertragsgestaltung über die Durchsetzung von Ansprüchen bis hin zum rechtssicheren Umgang mit digitalen Inhalten und KI-generierten Werken.

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Kunstrecht

Rechtlicher Rahmen für Kunst

Das Kunstrecht ist keine eigenständige Rechtsdisziplin, sondern eine Querschnittsmaterie, in der unterschiedliche Rechtsgebiete – etwa Urheberrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht oder Kulturgutschutzrecht – ineinandergreifen. Kennzeichnend ist stets der künstlerische Bezug des jeweiligen Sachverhalts und die damit verbundenen spezifischen Fragestellungen.

Ob es um den Erwerb oder Verkauf von Kunstwerken, um Fragen der Provenienz, der Restaurierung, des Ausstellungsrechts oder der Nachlassverwaltung geht – die rechtlichen Rahmenbedingungen sind ebenso vielfältig wie die Kunst selbst.

Dorothe Lanc berät Künstlerinnen und Künstler, Sammlerinnen und Sammler, Galerien und Museen in allen Bereichen des Kunstrechts. Ihr Ziel ist es, künstlerische Freiheit mit rechtlicher Sicherheit zu verbinden – von der Vertragsgestaltung bis zur Wahrung der Rechte an Werken im In- und Ausland.

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Verlagsrecht

Tradition trifft moderne Verwertung von Schriftwerken

Das älteste Medium der Welt ist das Buch – und so gilt das Verlagsrecht als die älteste Rechtsmaterie, die den Schutz geistigen Eigentums begründet hat. Seine Ursprünge reichen bis ins 17. Jahrhundert zurück; erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts entwickelte sich daraus das moderne Urheberrecht.

Heute steht das Verlagsrecht im Spannungsfeld zwischen Tradition und Digitalisierung: Klassische Buchverlage, Selfpublishing-Plattformen und digitale Content-Anbieter müssen gleichermaßen komplexe rechtliche Fragen zu Nutzungsrechten, Honoraren, Lizenzmodellen und Vertragsgestaltung bewältigen.

Dorothe Lanc berät Autorinnen und Autoren, Verlage und Agenturen bei der rechtssicheren Veröffentlichung und Verwertung von Texten, Bildern und anderen Werken. Ihr Fokus liegt darauf, die Interessen von Urheberinnen sowie Urhebern einerseits und Verwertern andererseits in Einklang zu bringen – transparent, fair und zukunftsorientiert.

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Medienrecht/Presserecht

Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht im Gleichgewicht

… und wer hat in der Berichterstattung Recht? – Diese Frage stellt sich täglich, wenn es um öffentliche Äußerungen in Printmedien, Rundfunk, Film oder Internet geht. Das Medien- und Presserecht regelt das Spannungsfeld zwischen der verfassungsrechtlich geschützten Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und dem Schutz der persönlichen Ehre und Privatsphäre andererseits.

Ob journalistische Berichterstattung, Social-Media-Post oder Unternehmenskommunikation – häufig steht zur Debatte, ob eine Äußerung zulässig ist oder die Grenze zur rechtswidrigen Persönlichkeitsverletzung, Schmähkritik oder Rufschädigung überschritten wurde.

Dorothe Lanc berät Medienschaffende, Unternehmen und Privatpersonen zu allen Fragen der zulässigen Berichterstattung, Gegendarstellung, Unterlassung und Schadensersatzansprüche. Ziel ihrer Arbeit ist es, die Freiheit des Wortes zu wahren und zugleich die Rechte der Betroffenen zu schützen – mit Augenmaß, juristischer Präzision und Erfahrung im Medienumfeld.

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Recht am eigenen Bild

Aufnehmen und Veröffentlichen von Personenaufnahmen im digitalen Zeitalter

Seit Beginn des Smartphone-Zeitalters hat das Recht am eigenen Bild enorm an Bedeutung gewonnen: Nahezu jede Person besitzt heute ein Smartphone und nutzt dessen Kamera regelmäßig – sei es im Alltag, auf Veranstaltungen oder in sozialen Netzwerken. Fast jede*r ist schon einmal ungewollt in den Fokus einer fremden Smartphone-Kamera geraten und hat sich gefragt, was anschließend mit dem eigenen Bild geschieht.

Das „Recht am eigenen Bild“ – geregelt im Kunsturhebergesetz (KUG) – bildet die rechtliche Grundlage des Bildnisrechts. Es schützt die persönliche Kontrolle über die eigene Darstellung und bestimmt, wann und unter welchen Voraussetzungen Bildnisse veröffentlicht oder verbreitet werden dürfen. Gerade im digitalen Umfeld – auf Plattformen, in Medien und im beruflichen Kontext – entstehen dabei häufig Konflikte zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten und der Meinungs- und Pressefreiheit.

Dorothe Lanc berät und vertritt Privatpersonen, Medienschaffende und Unternehmen bei Fragen rund um Veröffentlichung, Einwilligung, Löschung und Schadensersatz im Zusammenhang mit Bildnissen. Ihr Ziel: Das Gleichgewicht zwischen Persönlichkeitsrechten und öffentlicher Kommunikation wahren – auch in der vernetzten Welt.

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Designrecht

Schutz der kreativen Formgebung und visuellen Identität

Jedes Konsumprodukt – ob Mode, Möbel, Verpackung oder Internetseite – entspringt der Idee eines Gestalters. Diese kreative Leistung ist Ausdruck individueller Formgebung und zugleich geistiges Eigentum, das rechtlichen Schutz verdient. Das Designrecht sichert genau diesen schöpferischen Beitrag und schützt die äußere Gestaltung eines Produkts vor unbefugter Nachahmung.

Neben der Formgebung spielen auch Marken, Firmennamen und Werktitel eine zentrale Rolle: Sie sind Kommunikationsmittel, Wiedererkennungszeichen und Ausdruck der Identität eines Unternehmens oder Projekts. Marken schaffen Vertrauen und Kundenbindung, während Werktitel die Individualität eines Werkes gewährleisten und es im Markt unverwechselbar machen.

Dorothe Lanc berät Designerinnen und Designer, Agenturen, Start-ups und Unternehmen beim rechtlichen Schutz von Designs, Marken und Kennzeichen – von der Anmeldung über die Vertragsgestaltung bis zur Durchsetzung von Ansprüchen bei Nachahmung oder Markenverletzung. So wird kreative Gestaltung zur gesicherten unternehmerischen Ressource.

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Künstlersozialkasse

Soziale Absicherung für Kreative, Abgabepflicht für Verwerter

Selbständige Künstlerinnen und Künstler, Publizistinnen und Publizisten sind über die Künstlersozialversicherung ähnlich wie Arbeitnehmer sozial abgesichert. Sie ermöglicht Zugang zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, wobei der Arbeitgeberanteil durch die Künstlersozialabgabe und einen Bundeszuschuss finanziert wird. Damit stellt sie ein zentrales Instrument der sozialen Absicherung in der Kultur- und Kreativwirtschaft dar.

Gleichzeitig verpflichtet das System auch die Verwerter künstlerischer Leistungen – etwa Verlage, Agenturen, Galerien oder Produktionsfirmen – zur Zahlung einer Künstlersozialabgabe. Die KSK hat somit zwei Seiten: Sie schützt die Kreativen, bindet aber auch ihre Auftraggeber in die Finanzierung ein.

Besonders komplex wird es, wenn Kreative eine Doppelstellung einnehmen: Sie erfüllen einen künstlerischen Auftrag für ihren Auftraggeber und müssen dafür zugleich andere Künstler als Subunternehmer beauftragen. 

In solchen Fällen unterstützt Dorothe Lanc bei der rechtssicheren Einordnung, Beitragsklärung und Kommunikation mit der KSK. Ihr Ziel: Klarheit und Stabilität im oft unübersichtlichen Geflecht der Künstlersozialversicherung.

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Steuerrecht für Kreative und Künstler

Freiberuflichkeit, Gewerbe und der richtige Umsatzsteuer-Satz

Für viele Kreative ist die Anerkennung ihrer Tätigkeit als freiberuflich – und nicht als gewerblich – von zentraler Bedeutung. Entscheidend ist dabei, ob die kreative Tätigkeit künstlerisch im Sinne des Einkommensteuerrechts ist oder bereits als gewerbliche bzw. handwerkliche Leistung gilt.

Diese Abgrenzung ist nicht nur für das Steuerrecht, sondern auch für das Gewerbe- und Handwerksrecht elementar. Denn die Einstufung entscheidet nicht nur darüber, welche steuerlichen Pflichten gelten, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist und Gewerbesteuer anfällt. Häufig geht damit auch eine Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer einher.

Darüber hinaus müssen Kreative regelmäßig klären, welcher Umsatzsteuersatz auf ihre Leistungen anzuwenden ist – 7 % oder 19 %. Entscheidend sind dabei der künstlerische Charakter der Leistung, die Art des Werks und der Verwertungszusammenhang.

Dorothe Lanc unterstützt Kreativschaffende bei der steuerlichen Einordnung ihrer Tätigkeit, der Kommunikation mit Finanzämtern und der Gestaltung von Verträgen und Rechnungen. Ihr Ziel: Rechtliche Klarheit und steuerliche Entlastung, damit kreative Arbeit sich entfalten kann.

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