Fachanwältin
Dorothe Lanc



Rechtsberatung
für die
Kultur- & Kreativwirtschaft

Über

Dorothe Lanc ist Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht.
Seit rund 18 Jahren vertritt sie bundesweit Mandanten aus den künstlerischen, gestalterischen und kreativen Branchen.
Ihre Kanzlei ist spezialisiert auf Rechtsfragen rund um das Geistige Eigentum.

Die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ist nicht nur dreist, sie bringt Urheber um ihre Honorierung und beim Fehlen ihrer Urheberbenennung auch um ihre Reputation. Die Nutzung eines Werkes in pornografischen, rechtsradikalen oder anderen vom Urheber nicht gewollten Zusammenhängen kann ihr künstlerisches Renommee gefährden, ebenso wie die rufschädigende Bewertung eines Unternehmens in einschlägigen Branchenportalen.
Nachforderungen der KSK zur Künstlersozialabgabe in sechsstelliger Höhe können Unternehmen an den Rande des Ruins bringen.
Ähnlich ruinös kann der Verlust der Anerkennung als freiberuflicher Künstler sein, wenn das Finanzamt plötzlich Gewerbesteuer verlangt.
Verlage fürchten nicht selten, ein gedrucktes Werk wieder einstampfen zu müssen, weil durch die Publikation Rechte Dritter verletzt werden. Fast jeder ist schon einmal in den Focus einer fremden Kamera geraten und wird sich gefragt haben, was anschließend mit seinem Bildnis geschieht, ob und wo es veröffentlicht wird.

Aus meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht kenne ich sowohl die typischen als auch aussergewöhnlichen Rechtsprobleme, weiss um die Sorgen, Nöte und Risiken, mit denen meine Mandanten in ihrem täglichen Berufsleben in der Kultur- und Kreativwirtschaft konfrontiert sind.

Expertise

Sich in diesen komplexen Zusammenhängen der Kultur- und Kreativwirtschaft auszukennen, erfordert fundiertes Fachwissen, über das ich als Fachanwältin aufgrund meiner langjährigen Expertise und umfangreichen Branchenkenntnissen verfüge.
 Kompetent, urteilssicher und durchsetzungsstark vertrete ich Urheber, Kreative, Verwerter sowie Nutzungsberechtigte und biete sowohl kreative als auch wirtschaftliche Lösungen, berate umfassend und betreute Sie persönlich.

BFF-Praxishandbuch Fotorecht

BFF-Praxishandbuch Fotorecht –

Basiswissen und Verträge für Fotografen

Dorothe Lanc / Wolfgang Maaßen

Das Kompendium für alle Fotografen in Ausbildung, Studium und Beruf – überarbeitet und umfangreiche ergänzt von Dorothe Lanc. Das „BFF-Praxishandbuch Fotorecht“ behandelt auf 734 Seiten in 20 Kapiteln einen 360°-Rundumblick auf alle für Berufsfotografen relevanten Themen und Rechtsprobleme.

Rechtsbereiche

Durch die rasante Entwicklung ständig neuer Technologien kann geistiges Eigentum von Künstlern, Kreativen und Kulturschaffenden heute auf immer neuen Wegen verbreitet und genutzt werden. Digitalisierung und Vernetzung der modernen Informationsgesellschaft haben ebenfalls dazu beigetragen, Geistes- und Gedankengut zu vermarkten, neue Geschäftsmodelle und eine Urheberindustrie aufzubauen, die viele neue Einnahmequellen generiert.

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Kunstrecht ist keine eigenständige Rechtsdisziplin, sondern eine Querschnittsmaterie, bei der verschiedene Rechtsgebiete ineinander spielen. Kennzeichnend ist der künstlerische Bezug des jeweiligen Sachverhalts und die damit einhergehenden Spezialfragen.

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Das älteste Medium der Welt ist das Buch, weshalb das Verlagsrecht historisch betrachtet auch das älteste Recht ist, das geistiges Eigentum schützt. Seine Ursprünge gehen bis ins 17. Jahrhundert zurück. Erst zu Beginn des 20. Jahrhundert hat sich daraus das Urheberrecht entwickelt.

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… und wer hat in der Berichterstattung Recht? – Bei öffentlichen Äußerungen in Printmedien, Rundfunk, Filmen und im Internet geht es häufig darum, ob eine Äußerung zulässig ist. 

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Seit Beginn des Smartphone-Zeitalters hat das Recht am eigenen Bild enorm an Bedeutung gewonnen: Nahezu jeder besitzt ein solches Smartphone und macht von der standardmäßig vorhandenen Kamera regelmäßig Gebrauch. Fast jeder ist schon einmal in den Focus einer fremden Smartphone-Kamera geraten und wird sich gefragt haben, was anschließend mit seinem Bildnis geschieht.

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Jedes Konsum-Produkt, egal ob Mode, Möbel, Verpackung oder Internetseite, entspringt der Idee eines Gestalters und ist sein geistiges Eigentum, das geschützt werden will.
Marken und Firmennamen dienen Unternehmen als Mittel zur Kommunikation, Kundenbindung und Abgrenzung. Ebenso sollen Werktitel einzigartig sein und die Individualisierbarkeit des Werkes gewährleisten.

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Selbständige Künstler und Publizisten sind durch die Künstlersozialversicherung ähnlich wie Arbeitnehmer sozial abgesichert.  Finanziert durch die Versichertenbeiträge ihrer Mitglieder einerseits sowie durch die Künstlersozialabgabe und einen Bundeszuschuss andererseits soll sie Künstler und Publizisten vor Altersarmut und sozialem Abstieg schützen.

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Vom zuständigen Finanzamt als selbständiger Künstler und damit als Freiberufler anerkannt zu werden und keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen, ist ein häufig auftretendes Problem von Kreativen.

Ebenso kommt es bei der Umsatzsteuer immer wieder zum Streit mit den Finanzämtern, ob künstlerische Lieferungen und Leistungen mit dem regulären (19%) oder dem reduzierten (7%) Steuersatz zu belegen sind.

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