Panoramafreiheit, Designs und urheberrechtlicher Schutz von Tattoos
Fotografen sind Urheber ihrer Fotos und können in dieser Eigenschaft über ihre Fotos verfügen, etwa indem die Fotos an Nutzer lizenzieren. Jedoch können andere Berechtigte gegen eine solche Lizenzierung Einwände erheben, nämlich immer dann, wenn sie selbst durch die Abbildung in ihren eigenen Rechten betroffen sind. Sind in den Fotos Hausfassaden, Kunstwerke, Designgegenstände oder (tätowierte) Menschen abgebildet, müssen Fotografen Themen, wie Panoramafreiheit, Beiwerk, Designgesetz oder Persönlichkeitsrechte, bedenken.
Die Unterhaltung mit Erik Schlicksbier / Studio Kreativkommune zu diesen Themen in der Podcast-Folge 45: hier anhören!