Designrecht

Designrecht

Von der Idee
zum Produkt

Jedes Konsum-Produkt, egal ob Mode, Möbel, Verpackung oder Internetseite, entspringt der Idee eines Gestalters und ist sein geistiges Eigentum, das geschützt werden will.

Marken und Firmennamen dienen Unternehmen als Mittel zur Kommunikation, Kundenbindung und Abgrenzung. Ebenso sollen Werktitel einzigartig sein und die Individualisierbarkeit des Werkes gewährleisten.

Designrecht

Schutz von Designs

Da die meisten Designs Auftragsarbeiten sind, ist deren kommerzielle Nutzung meist beabsichtigt. Sie werden im Idealfall gemäß Vergütungsvereinbarung honoriert. 

Was aber, wenn nach einem Pitch das Konzept realisiert, die Werbeagentur jedoch nicht mit der Umsetzung beauftragt wird? Oder ein Wettbewerber das neue Design dreist kopiert und an Endverbraucher im Internet verkauft? – Diese und viele weitere Situationen sorgen für Rechtsstreitigkeiten. Da Wettbewerb und Konsum inzwischen international stattfinden und damit ein Angebot von nie da gewesener Produktvielfalt entsteht, hat der Schutz des Designs an Bedeutung gewonnen.

Zwar können Designs auch urheberrechtlich nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt sein. Flankierenden Schutz bietet aber insbesondere das deutsche Designgesetz (DesignG) sowie der wettbewerblichen Nachahmungsschutz (auch ergänzender Leistungsschutz genannt). Der Internationalität des Designs trägt die europäische Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV), das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster und die internationale Designanmeldung Rechnung. Wer sein Design bestmöglich schützen, Nachahmungen abwehren und fremden Designschutz zuverlässig ermitteln will, muss daher die Klaviatur der verschiedenen Rechtsgebiete sicher beherrschen.

Expertise im Designrecht

Was ich als Fachanwalt für Sie im Designrecht tun kann:

Als Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht hat Dorothe Lanc langjährige Erfahrungen im Designrecht und bietet

  • Recherche von bestehenden Designs
  • Bewertung und Anmeldung von Designs 
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus Designverletzungen 
  • Gestaltung und Prüfung von Lizenzverträgen 
  • Beratung bei Vergütungsfragen 
  • Prozessführung im Designrecht

Markenrecht

Schutz für Marken

Mit einer Marke kann man die Waren und Dienstleistungen seines Unternehmens kennzeichnen, damit sie sich von denen anderer Wettbewerber unterscheiden. Kunden sollen das Produkt wiedererkennen. Und nicht zuletzt vermittelt die Marke häufig auch ein Image, das sich an eine bestimmte Käuferschaft des Unternehmens richtet. Marken sind somit ein erheblicher Vermögenswert des Unternehmens, den es zu schützen und zu verteidigen gilt. Ihr Aufbau beginnt mit der Findung eines ausdrucksstarken Kennzeichnens, z.B. als Wortmarke, Bildmarke, Wort-Bildmarke, Farbmarke oder dreidimensionalen Marke. Diese ist zunächst auf ihre mögliche Ähnlichkeit zu bereits bestehenden älteren Marken zu prüfen und erst dann anzumelden ist. Mit der Anmeldung allein ist es nicht getan. Denn um die Marke zu erhalten und stark werden zu lassen, bedarf es der ständigen Beobachtung des Marktes und der Verteidigung der bestehenden Markenrechte.

Schutz für Firmennamen

Ebenso nach dem MarkenG geschützt sind Unternehmenskennzeichen, d. h. Namen, Firma und besondere Bezeichnungen von Geschäftsbetrieben.

Hintergrund ist, dass auch Unternehmen individualisierbar sein und der Publikumsverkehr die verschiedenen Unternehmen nicht verwechseln soll. Der Schutz für Unternehmenskennzeichen entsteht mit seiner Ingebrauchnahme und besteht so lange, wie eine Benutzung stattfindet.

Titelschutz

Der Name von Magazinen, Zeitungen, Zeitschriften, Software, Theaterstücken, Musikstücken, TV-Sendungen, Buchtiteln und Filmtiteln etc. dient ebenfalls der Kennzeichnung eines Produkt, nämlich eines urheberrechtlich geschützten Werkes mit einem bestimmten Inhalt. Dieser Name unterliegt dem Werktitelschutz, der ebenfalls im Markengesetz geregelt ist.

Der Titelschutz entsteht mit der Benutzung des Werktitels. Man kann aber durch Bekanntmachung in einer Titelschutzanzeige vorverlagern. Dies hat den Vorteil, dass der Titel damit für andere Verlage oder Nutzer bereits schon vor dem Erscheinen des Werkes blockiert ist. Der Titelschutz endet, wenn der Titel nicht mehr benutzt wird, d.h. das Werk mit dem Titel nicht mehr erscheint, es länger vergriffen ist oder wenn im TV keine Wiederholungen mehr gesendet werden.

Expertise im Markenrecht

Was ich als Rechtsanwalt für Sie im Markenrecht tun kann:

Rechtsanwältin Dorothe Lanc berät seit vielen Jahren im Markenrecht und wird für Sie tätig, wenn es um folgende Themen geht:

  • Recherche und Anmeldung von Marken
  • Gutachten zu Markenrecherchen
  • Verletzung von Marken, Unternehmenskennzeichen und Werktiteln
  • Schaltung einer (anonymen) Titelschutzanzeige
  • Prozessführung im Markenrecht, Kennzeichenrecht, Titelschutz etc.