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Persönlichkeitsrechte: Podcast-Interview Fotorecht

Recht am eigenen Bild und DSGVO

Egal ob Promi, Model oder abgebildete Personen in der Street Photography – sie alle haben Persönlichkeitsrechte: Das Fotografieren von Menschen ist immer wieder ein heiß diskutiertes Thema. Denn hier müssen Fotografen ihr Recht am eigenen Bild beachten. Hier gilt das Kunsturhebergesetz (KUG) und auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Veröffentlichung von Personenfotos in Medien

Mit Beginn des Social-Media-Zeitalters hat es sich herumgesprochen: jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild. Das Aufnahmen von Personen im Internet oder anderen Medien zu veröffentlichen ist nur ausnahmsweise erlaubt. Das gilt für jedermann, egal ob Laie oder Fotoprofi.

Auch ist das Fotografieren von Menschen ist Vertrauenssache – insbesondere für den Abgebildeten, der aus der Anonymität herausgerissen und Gegenstand einer Darstellung wird. Wer sein Bildnis besitzt, hatte eine gewisse Macht über ihn – sei es durch mögliche Retusche, Manipulation oder die Einbindung in andere Sinnzusammenhänge.

Für Fotoprofis gilt: besser mit Model-Release

Für Fotoprofis, die mit Fotomodellen zusammenarbeiten, Mitarbeiterfotos erstellen oder ganz generell Menschen porträtieren, stellt die Abbildung von Personen daher immer wieder vor Herausforderungen. Denn oft sollen sie für ihre Kunden umfangreiche Model-Releases einholen. Und nicht selten kommen Fotoprofis erst viele Jahre nach dem Job auf die Idee, ihre Aufnahmen in Ausstellungen und Büchern zu zeigen oder als Fine-Art-Prints zu verkaufen. Spätestens dann stellt sich die Frage nach dem „Darf ich das?“

Fachanwältin Dorothe Lanc aus Düsseldorf führte hierzu ein angeregtes Gespräch mit Erik Schlicksbier – freiberuflicher Fotograf, Blogger und Podcaster der Reihe „Studio Kreativkommune – Der Fotografie-Podcast“.

Hier das ganze Interview zum Persönlichkeitsrecht anhören …

Die Unterhaltung mit Erik Schlicksbier / Studio Kreativkommune zu diesen Themen in der Podcast-Folge 42: hier anhören!

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