Medienrecht / Presserecht

Medienrecht / Presserecht

Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht im Gleichgewicht

Medien-/Presserecht

… und wer hat in der Berichterstattung Recht? – Diese Frage stellt sich täglich, wenn es um öffentliche Äußerungen in Printmedien, Rundfunk, Film oder Internet geht. Das Medien- und Presserecht regelt das Spannungsfeld zwischen der verfassungsrechtlich geschützten Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und dem Schutz der persönlichen Ehre und Privatsphäre andererseits.

Ob journalistische Berichterstattung, Social-Media-Post oder Unternehmenskommunikation – häufig steht zur Debatte, ob eine Äußerung zulässig ist oder die Grenze zur rechtswidrigen Persönlichkeitsverletzung, Schmähkritik oder Rufschädigung überschritten wurde.

Dorothe Lanc berät Medienschaffende, Unternehmen und Privatpersonen zu allen Fragen der zulässigen Berichterstattung, Gegendarstellung, Unterlassung und Schadensersatzansprüche. Ziel ihrer Arbeit ist es, die Freiheit des Wortes zu wahren und zugleich die Rechte der Betroffenen zu schützen – mit Augenmaß, juristischer Präzision und Erfahrung im Medienumfeld.

Medienrecht / Presserecht – Rechtsschutz bei Berichterstattung, Bewertungen und Äußerungen

Das Medienrecht und Presserecht bilden das rechtliche Fundament für Meinungsvielfalt, Informationsfreiheit und journalistische Verantwortung. Zugleich bieten sie aber auch für den Schutz der persönlichen Ehre und Privatsphäre.
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Dorothe Lanc berät und vertritt Betroffene, Medienschaffende, Unternehmen und Verlage in allen Fragen rund um Äußerungen, Berichterstattung, Bewertungsportale und Social Media.

Ob im Internet, Fernsehen, Rundfunk oder in Printmedien – entscheidend ist immer die Frage: Was darf gesagt oder veröffentlicht werden – und was nicht?

Bewertungsportale und Social Media – Recht im digitalen Meinungsaustausch

Bewertungsplattformen und Social Media-Kanäle sind zu wichtigen Kommunikationsräumen geworden. Denn sie bieten Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, ihre Erfahrungen mit Unternehmen, Ärzten, Hotels oder Dienstleistungen öffentlich zu teilen. Doch wo freie Meinung auf digitale Reichweite trifft, kommt es schnell zu Rechtsverletzungen:

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen
  • Schmähkritik und Beleidigungen
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Falsche Bewertungen und rufschädigende Kommentare

Oft glauben die Verfasser in der vermeintlichen Anonymität des Internets geschützt zu sein. Doch tatsächlich sind rechtliche Schritte möglich. Hier unterstützt Dorothe Lanc Sie bei Löschung, Gegendarstellung, Unterlassung und Schadensersatz.

Mediale Berichterstattung – Meinungsfreiheit versus Persönlichkeitsschutz

Die Pressefreiheit ist eine tragende Säule unserer Demokratie. Doch auch die Presse kann Grenzen überschreiten – etwa durch unwahre Tatsachenbehauptungen, identifizierende Berichterstattung oder die Verletzung der Privatsphäre. Dagegen sind wahre Tatsachen und sachliche Meinungsäußerungen grundsätzlich zulässig. Dagegen sind Veröffentlichungen unzulässig, die:

  • die Privat- oder Intimsphäre verletzen,
  • die informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigen,
  • auf bewusste Ehrverletzung oder Schmähen abzielen,
  • oder falsche Tatsachen verbreiten, die den Ruf einer Person schädigen.

Ob eine Äußerung erlaubt ist, hängt stets von einer umfassenden Güter- und Interessenabwägung ab – zwischen Meinungsfreiheit, Informationsinteresse der Öffentlichkeit und Persönlichkeitsrechten.

Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht – Schutz der persönlichen Ehre

Jede Person genießt den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (APR). Dieses schützt die individuelle Ehre, Identität und Selbstbestimmung – auch im digitalen Raum. Es umfasst u.a.:

  • das Recht am eigenen Wort
  • das Recht am eigenen Bild
  • das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  • das Recht auf Anonymität und Vergessenwerden

Verletzungen entstehen durch Indiskretionen, unwahre Behauptungen, Ehrverletzungen oder das Unterschieben von Zitaten.
Dorothe Lanc prüft, ob ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vorliegt, und setzt Unterlassungs-, Schadensersatz- oder Gegendarstellungsansprüche durch.

Auch posthum besteht Schutz: Das postmortale Persönlichkeitsrecht bewahrt das Andenken Verstorbener vor ehrverletzender Berichterstattung.

Fachanwaltliche Expertise im Medien- und Presserecht

Mit langjähriger Erfahrung im Urheber-, Medien- und Presserecht vertritt Dorothe Lanc die Interessen von Betroffenen, Medienschaffenden, Verlagen und Unternehmen.

Leistungsspektrum Medienrecht / Presserecht:

  • Prüfung und Abwehr von Falschberichterstattungen
  • Verfahren wegen identifizierender Berichterstattung
  • Schutz bei unwahren Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, Verleumdungen
  • Beratung bei Schmähkritik und rufschädigenden Kommentaren
  • Löschung, Richtigstellung, Gegendarstellung, Unterlassung, Schadensersatz, Schmerzensgeld
  • Unterstützung bei Social Media-Konflikten und Bewertungsportalen
  • Prozessführung im Medien- und Presserecht

Fachanwältin Dorothe Lanc steht für juristische Präzision, strategisches Vorgehen und Diskretion. Ihr Ziel: Meinungsfreiheit schützen, ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzen.