Urheberrecht
Urheberrecht
Schutz von Kunst, Kreativität und Gestaltung durch das Urheberrechtsgesetz

Durch die rasante Entwicklung neuer Technologien können geistige Schöpfungen von Künstlerinnen und Künstler, Kreativen und Kulturschaffenden heute auf vielfältige Weise verbreitet, geteilt und genutzt werden. Die Digitalisierung und weltweite Vernetzung haben nicht nur neue Möglichkeiten eröffnet, Werke sichtbar zu machen, sondern auch Wege geschaffen, geistiges Eigentum zu vermarkten und wirtschaftlich zu verwerten. So ist eine dynamische Urheberwirtschaftentstanden, die auf kreativen Ideen basiert – zugleich aber auch neue Risiken für unbefugte Nutzung, Plagiate und Rechtsverletzungen birgt.
Das Urheberrecht bildet den rechtlichen Rahmen, der die schöpferische Leistung schützt und ihre faire Nutzung ermöglicht. Dorothe Lanc berät und vertritt Urheberinnen und Urheber, Verwerter und Unternehmen in allen Fragen des Urheberrechts – von der Vertragsgestaltung über die Durchsetzung von Ansprüchen bis hin zum rechtssicheren Umgang mit digitalen Inhalten und KI-generierten Werken.
Urheberrecht
Urheberrecht: Gesetzlicher Schutz für kreative Werke
Die Kultur- und Kreativwirtschaft lebt von Ideen – und das Urheberrecht schützt diese Ideen in ihrer konkreten Gestalt. In einer Zeit, in der Werke digital verbreitet, geteilt und vervielfältigt werden, hat das Urheberrecht enorme wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung erlangt.
Fachanwältin für Urheberrecht Dorothe Lanc berät und vertritt Kreative und Unternehmen bei allen Fragen rund um Urheberrechtsverletzungen, Lizenzierungen und Vertragsgestaltung.
Wirtschaftliche Bedeutung des Urheberrechts
Ob bildende Kunst, Musik, Literatur, Architektur oder Softwaredesign – das Urheberrecht ist das Fundament der kreativen Wirtschaft. Es verleiht Urheberinnen und Urhebern das ausschließliche Recht, zu bestimmen, wie und durch wen ihre Werke genutzt werden dürfen.
Über Lizenzverträge können sie ihre Werke wirtschaftlich verwerten, ohne ihre Rechte aufzugeben.
Was ist ein Werk im Sinne des Urheberrechts?
Nicht jede Idee ist urheberrechtlich geschützt. Ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) entsteht erst, wenn eine konkrete, individuell geprägte Gestaltung vorliegt. Es muss eine sogenannte persönlich geistige Schöpfung sein. Nur wenn diese Schöpfungshöhe erreicht ist, besteht Urheberrechtsschutz.
Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte
Das Urheberrecht schützt nicht nur wirtschaftliche Interessen, sondern auch die persönliche Beziehung des Urhebers zu seinem Werk. Urheberinnen und Urheber entscheiden über:
- Veröffentlichung und Verbreitung des Werkes
- Vervielfältigung, Ausstellung und öffentliche Zugänglichmachung
- Bearbeitungen oder Umgestaltungen
- Nennung ihres Namens und Schutz vor Entstellung
Lizenzverträge und Nutzungsrechte – wirtschaftliche Verwertung kreativ gestalten
Über Lizenzverträge können Urheberinnen und Urheber Nutzungsrechte auf Dritte übertragen. Dabei lassen sich Rechte inhaltlich, räumlich und zeitlich begrenzen und können außerdem zur einfachen oder ausschließliche Nutzung eingeräumt werden. Nicht selten verlangen Auftraggeber sogar sämtliche Nutzungsrechte im Zuge eines total buy-outs. Fehlt eine eindeutige Definition der Nutzungsrechte, kann es zu Vertragsstreitigkeiten kommen. Fachanwältin Dorothe Lanc gestaltet und prüft Lizenzverträge rechtssicher und interessengerecht.
Vererbung des Urheberrechts
Das Urheberrecht endet nicht mit dem Tod des Urhebers: Es bleibt 70 Jahre nach dessen Tod bestehen und geht auf die Erben über. Diese können alle urheberrechtlichen Ansprüche geltend machen – von Lizenzvergütung bis Unterlassung.
Urheberrechtsverletzungen – was tun?
Urheberrechtsverletzungen treten häufig online auf: Bilder, Musik oder Texte werden ohne Lizenz, Urheberbenennung oder Quellenangabe verwendet, Lizenzen überschritten oder Werke unzulässig bearbeitet.
Dorothe Lanc setzt für ihre Mandantinnen und Mandanten Unterlassungs-, Schadensersatz- und Herausgabeansprüche durch und berät bei Abmahnungen – rechtssicher, effizient und mit Fingerspitzengefühl.
Leistungsschutzrechte – Schutz für Darbietende und Produzierende
Auch Leistungen, die Darsteller, Musiker, Produzenten und Verlage erbringen, sind durch das Urheberrecht geschützt. Ihre Leistungsschutzrechte sichern die Kontrolle über Aufnahmen, Sendungen und Produktionen. Dorothe Lanc berät Leistungsschutzberechtigte in allen Fragen der Nutzung und Verwertung.
Beratung und Vertretung durch Fachanwältin Dorothe Lanc
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Gestaltung und Prüfung von AGB, Werk-, Produktions- und Lizenzverträgen
- Lizenzierung und Rechteübertragung in Print, Film, Musik und Online-Medien
- Beratung zu Honoraren, MFM-Honorartabellen und anderen Honorarrechnern
- Durchsetzung von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen
- Rechtsverfolgung bei Urheberrechtsverletzungen
- Beratung zu Verwertungsgesellschaften VG Bild-Kunst, VG Wort, GEMA u.a.
Fachanwältin Dorothe Lanc steht Kreativen und Unternehmen mit juristischer Expertise, Branchenkenntnis und Leidenschaft für kreative Arbeit zur Seite. Ihr Ziel: geistiges Eigentum schützen und wirtschaftlich sichern – im analogen wie im digitalen Raum.