Verlagsrecht

Verlagsrecht

Vom Manuskript
zum gedruckten Buch

Das älteste Medium der Welt ist das Buch, weshalb das Verlagsrecht historisch betrachtet auch das älteste Recht ist, das geistiges Eigentum schützt. Seine Ursprünge gehen bis ins 17. Jahrhundert zurück. Erst zu Beginn des 20. Jahrhundert hat sich daraus das Urheberrecht entwickelt.

Verlagsrecht

Der Verlagsvertrag: Das vertragliche Verhältnis zwischen Verleger und Autor

Nicht essbar, sondern lesbar soll das sein, was der Verfasser aus Buchstaben zubereitet. Trifft dessen Literatur auf den Geschmack eines Verlags, kommt es zum Verlagsvertrag. Dieser ist wiederum im Verlagsgesetz geregelt.

Das Verlagsrecht regelt das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung von Druckwerken der Literatur oder Tonkunst. Dabei stehen sich die Rechte, Pflichten und Interessen der beteiligten Parteien eines Verlagsvertrages gegenüber:

Mit der Unterzeichnung eines Verlagsvertrages oder Autorenvertrages räumt der Verfasser (wie z.B. Autor, Fotograf, Komponisten etc.) dem Verleger alle relevanten und wirtschaftlich interessanten Nutzungsrechte an seinem Werk ein.

Da der Verleger ein Interesse an einer möglichst umfassenden Rechteeinräumung hat, wird er neben den Hauptrechten der Vervielfältigung und Verbreitung eine Vielzahl von buchnahen (z. B. Taschenbuch-Ausgaben, E-Book-Ausgabe, Hörbuch-Ausgabe, Übersetzungen, Buchclub-Ausgaben, Sonderausgaben etc.) sowie buchfernen Nebenrechten (z. B. Verfilmung, Vertonung etc.) verlangen.

Bei der sodann folgenden Publikation des Werkes trägt der Verfasser keinerlei wirtschaftliche Risiken, da der Verleger sämtliche Kosten für den Druck, das Lektorat, die Verbreitung und das Marketing für das Buch trägt. Dafür hat der Verleger aber auch umfassende Bestimmungsrechte hinsichtlich der Gestaltung und Herstellung des Buches, etwa wenn es um die Gestaltung des Buchcovers, Leseempfehlungen, Druckverfahren, Veröffentlichungszeitpunkt usw., geht.

Sein Investment und wirtschaftliches Risiko lässt sich der Verleger entsprechend honorieren.
Dem gegenüber steht das Interesse des Verfassers an einer angemessenen Honorierung und ggf. Garantiezahlung, dem Erhalt von Belegexemplaren sowie zumindest Mitspracherechten über Bearbeitung und Gestaltung gelegen, die es im Verlagsvertrag zu verhandeln gilt. Hier gelten wiederum ergänzend und zwingend die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes, wie etwa der Anspruch des Urhebers auf eine angemessene Beteiligung an den Erträgen seines Werks sowie sein Recht auf Rückruf wegen Nichtausübung und wegen gewandelter Überzeugung.

Rechtliche Risiken bei der Buchveröffentlichung

Bei der Vermarktung der Werke sehen sich Verlage sodann häufig dem Spannungsverhältnis zwischen ihrer Veröffentlichung einerseits und der durch sie hervorgerufenen möglichen Verletzung von Persönlichkeits- oder Urheberrechten, der Presse- und Meinungsfreiheit ausgesetzt.
Die Veröffentlichung von Autobiographien und Romanen, die auf wahren Begebenheiten beruhen, können Persönlichkeitsrechte der dort beschriebenen Personen verletzen, insbesondere wenn, diese Personen für Leser identifizierbar sind. Verlage stehen dann oft vor der Frage, ob sie die Veröffentlichung zurückziehen. Denn andernfalls droht ein oft langwieriger Rechtsstreit mit den Betroffenen, bei dem es um die Abwägung von Persönlichkeitsrechten einerseits und die Kunst- sowie Meinungsfreiheit andererseits geht.

Titelschutz

Durch den Titelschutz ist ein Buchtitel markenrechtlich geschützt, vorausgesetzt er ist unterscheidungskräftig. Um Verwechslungen vorzubeugen, dürfen identische oder ähnliche Titel von anderen nicht benutzt werden.
Da derjenige, der einen Buchtitel bereits benutzt, die älteren Rechte daran hat, empfiehlt es sich, vor dem Druck des Werkes sorgfältig zu recherchieren, ob der geplante Titel nicht bereits von anderen genutzt wird. Denn kommt es zu Überschneidungen, droht eine Titelschutzverletzung
Der Titelschutz entsteht mit der Benutzung des Titels, kann aber durch eine entsprechende Titelschutzanzeige schon vorverlagert werden. Der Buchtitel wird damit im Hinblick auf das bevorstehende Erscheinen des Buches quasi reserviert.

Buchpreisbindung

Ebenso spielt die Buchpreisbindung für Verlage eine Rolle. Diese ist im Buchpreisbindungsgesetz geregelt. Sie dient dem Schutz des Kulturgutes Buch. Indem Verlage verbindliche Preise für ihre Bücher festsetzen müssen, ist gewährleistet, dass Bücher in Deutschland in jeder Buchhandlung zum selben Preis erworben werden können. Dies sichert wiederum die Existenz vieler und gerade kleiner Buchhandlungen sowie ein breites Buchangebot.

Expertise im Verlagsrecht

Was ich als Fachanwalt für Verleger und Autoren im Verlagsrecht tun kann:

Als Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht ist Dorothe Lanc seit vielen Jahren im Verlagsrecht tätig und fokussiert auf

  • Erstellung und Prüfung von Verlagsverträgen
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus Verlagsverträgen
  • angemessene Vergütung (§§ 32, 32 a UrhG) bei der Verwertung
  • Rückrufrechte (§§ 41, 42 UrhG)
  • Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte
  • Titelschutzrechte, Domainnamen und Domainrechte, Markenrechte
  • Fragen zum Buchpreisbindungsgesetz
  • Prozessführung im Verlagsrecht