Verlagsrecht
Verlagsrecht
Tradition trifft moderne Verwertung von Schriftwerken

Das älteste Medium der Welt ist das Buch – und so gilt das Verlagsrecht als die älteste Rechtsmaterie, die den Schutz geistigen Eigentums begründet hat. Seine Ursprünge reichen bis ins 17. Jahrhundert zurück; erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts entwickelte sich daraus das moderne Urheberrecht.
Heute steht das Verlagsrecht im Spannungsfeld zwischen Tradition und Digitalisierung: Klassische Buchverlage, Selfpublishing-Plattformen und digitale Content-Anbieter müssen gleichermaßen komplexe rechtliche Fragen zu Nutzungsrechten, Honoraren, Lizenzmodellen und Vertragsgestaltung bewältigen.
Dorothe Lanc berät Autorinnen und Autoren, Verlage und Agenturen bei der rechtssicheren Veröffentlichung und Verwertung von Texten, Bildern und anderen Werken. Ihr Fokus liegt darauf, die Interessen von Urheberinnen sowie Urhebern einerseits und Verwertern andererseits in Einklang zu bringen – transparent, fair und zukunftsorientiert.
Verlagsrecht
Verlagsrecht – Verträge, Rechte und Risiken zwischen Autor und Verlag
Das Verlagsrecht ist eines der traditionsreichsten Gebiete des Urheberrechts – und bis heute hochaktuell. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Autorinnen /Autoren, Verlagen und Lizenznehmern – also dort, wo kreative Werke ihren Weg in die Öffentlichkeit finden.
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Dorothe Lanc berät und vertritt Autoren, Journalisten, Komponisten,Fotografen und Verlage in allen Fragen rund um den Verlagsvertrag, Titelschutz, Buchpreisbindung und Urhebervergütung.
Der Verlagsvertrag – die rechtliche Grundlage der Veröffentlichung
Trifft eine Autorin oder ein Autor mit seinem Werk den literarischen Geschmack eines Verlags, schließen die Parteien einen Verlagsvertrag. Dieser regelt sodann die Zusammenarbeit zwischen Urheber und Verleger und ist im Verlagsgesetz normiert.
Mit Abschluss des Verlagsvertrages räumt der Urheber dem Verlag die erforderlichen Nutzungsrechte ein, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung und Vermarktung seines Werkes. Infolge dessen darf der Verlag das Werk auf vielfältige Weise verwerten – von der Print- und E-Book-Ausgabe über Hörbücher und Übersetzungen bis hin zu Verfilmungen oder Vertonungen.
Interessenlage zwischen Autor und Verlag
Der Verlag trägt das wirtschaftliche Risiko für den Erfolg des Werkes und investiert in dieses, z.B. durch Kosten für Lektorat, Druck, Vertrieb und Marketing. Außerdem hat er umfassende Mitbestimmungsrechte über Gestaltung und Herstellung des Werkes. Dazu gehören Entscheidungen über:
- Buchcover, Satz und Layout
- Druckverfahren und Papierqualität
- Erscheinungstermin und Auflage
Demgegenüber steht das berechtigte Interesse des Autors an einer angemessenen Vergütung, Garantiezahlung, Belegexemplaren und Mitspracherechten.
Fachanwältin Dorothe Lanc unterstützt Autoren und Verlage bei der Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten – und sorgt für rechtssichere, faire Vertragsbedingungen.
Ergänzende urheberrechtliche Regelungen
Das Verlagsrecht und seine gesetzlichen Regelungen werden um die des Urheberrechtsgesetz (UrhG) ergänzt. Dieses enthält ergänzende Schutzmechanismen, darunter:
- Anspruch auf angemessene Beteiligung an den Erträgen (§ 32 UrhG)
- Rückrufrechte bei Nichtausübung oder gewandelter Überzeugung (§§ 41, 42 UrhG)
- Schutz des Urhebers vor Entstellung und unzulässiger Bearbeitung
Damit behalten Urheberinnen und Urheber auch nach der Rechteeinräumung wesentliche Kontroll- und Mitspracherechte an ihrem Werk.
Rechtliche Risiken bei Buchveröffentlichungen
Das Verlagsrecht regelt den formalen Rahmen der vertraglichen Beziehungen zwischen Autor und Vor. Aber soweit es um in Inhalt des Buches geht stehen Verlage oft im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrechten. Insbesondere Autobiografien oder Romane auf wahren Begebenheiten können zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, insbesondere wenn reale Personen identifizierbar sind. Infolge dessen können Persönlichkeitsrechtsverletzungen und ggf. Unterlassungsansprüche drohen.
Dorothe Lanc berät Verlage bei der rechtssicheren Veröffentlichung von Werken und unterstützt im Krisenfall – bis hin zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung.
Titelschutz – der Name eines Buches ist mehr als nur ein Titel
Im Verlagsrecht spielt auch der Buchtitel eine große Rolle. Ein Buchtitel kann – wie eine Marke – rechtlichen Schutz genießen, sofern er unterscheidungskräftig ist. Der Titelschutz entsteht durch Benutzung oder eine Titelschutzanzeige. Jedoch kann eine Verwechslungsgefahr mit bestehenden Werken zu Titelschutzverletzungen führen. Deshalb ist eine sorgfältige Recherche und Anmeldung vor Veröffentlichung notwendig. Denn sie kann vor teuren Abmahnungen schützen.
Dorothe Lanc berät Autoren und Verlage zu Titelschutz, Domainrechten und markenrechtlichen Überschneidungen.
Buchpreisbindung – Kulturgüterschutz durch feste Buchpreise
Im Kontext mit dem Verlagsrecht ist auch immer die Buchpreisbindung zu sehen. Diese ist im Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) geregelt. Danach sind Verlage verpflichtet, für jedes Buch einen einheitlichen Verkaufspreis festzulegen. Das schützt den Buchhandel, fördert kulturelle Vielfalt und garantiert, dass Leser überall in Deutschland denselben Preis zahlen. Dementsprechend müssen Verlage und Händler bei Preisaktionen, Neuauflagen oder Restbeständen die rechtlichen Vorgaben genau beachten – andernfalls drohen Abmahnungen und weitere rechtliche Konsequenzen.
Expertise im Verlagsrecht – Fachanwältin Dorothe Lanc
Mit ihrer langjährigen Spezialisierung im Verlagsrecht unterstützt Dorothe Lanc Autoren, Kreativschaffende und Verlage umfassend bei:
- Erstellung und Prüfung von Verlagsverträgen und Autorenverträgen
- Geltendmachung von Ansprüchen aus Verlagsverträgen
- Beratung zu angemessener Vergütung (§§ 32, 32a UrhG)
- Durchsetzung von Rückrufrechten (§§ 41, 42 UrhG)
- Schutz von Persönlichkeits- und Urheberrechten
- Titelschutz, Markenrecht und Domainnamen
- Fragen zur Buchpreisbindung
- Prozessführung im Verlagsrecht
Ihr Anspruch: Kreative Inhalte rechtlich absichern und faire Verwertungsbedingungen schaffen.