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TTIP – Ein Horrorszenario für Kunst und Kultur?

01.07.2015

veröffentlicht in Profifoto – Magazin für professionelle Fotografie – 7-8/2015

Lange hat Europas Bevölkerung nicht wahrgenommen, dass zwischen Europa und USA das neue Freihandelsabkommen „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP) im Geheimen verhandelt wird. Zwischenzeitlich aber ist man aufgewacht: Widerstand erhebt sich. Denn nicht nur Europas Verbraucher fürchten, dass gewohnte hohe Standards auf dem Spiel stehen. Auch Kunst- und Kulturschaffende, wie z.B. Fotografen, sehen durch TTIP Urheberrecht, Buchpreisbindung und Vielfalt der europäischen Kultur-und Medienlandschaft in Gefahr.

TTIP hat zum Ziel, Zölle und Handelsbarrieren abzubauen und so die potentiell größte Freihandelszone der Welt zu schaffen, die weiteren wirtschaftlichen Wohlstand in alle Bevölkerungsteile bringen soll. Hierzu sollen europäische und amerikanische Regelungen über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, Lebensmittelgesetze, Gesundheits-, Umwelt und Industriestandards sowie die Deregulierung des Finanzsektors harmonisiert werden.

Wenn jedoch bestehende europäische Standards im Lebensmittel-, Gesundheits-, Umwelt- und Industriesektor aneinander angepasst werden sollen, bedeutet dies, gewohnte, meist hohe und strenge Standards aufzugeben und anderen, niedrigeren Anforderungen anzupassen. Nur  so lässt sich ein gemeinsamer Nenner mit dem amerikanischen Vertragspartner finden.

Rechtsexperten befürchten jedoch, dass TTIP europäische, fundamentale Eckpfeiler in Verbraucher-, Umwelt-, Gesundheits- und Datenschutz, Judikatur und Kultur durch TTIP zum Einsturz bringen könnte. Nicht zuletzt auch Europas Kunst- und Kulturlandschaft ist in Gefahr und versetzt Künstler, Kreative und Kulturschaffende in Alarmbereitschaft.

So könnte das europäische Urheberrecht ein mögliches Opfer sein: wegen des unterschiedlichen Verständnisses über die Urheberschaft und der damit verbundenen Rechte sind europäische und amerikanische Interessen konträr. In Europa (mit Ausnahme von Großbritannien) steht der Urheber einschließlich seiner besonderen Interessen an seinem Werk im Zentrum des urheberrechtlichen Schutzes. Zum Urheber wird, wer das künstlerische Leistungsergebnis zuvor erdacht und sodann selbst umgesetzt hat. Diese Leistung ist Geld wert. Die Urheberschaft sichert daher seinem Inhaber zeitlebens zu, über sein Werk zu bestimmen, zu verfügen und auch Einnahmen aus seiner Nutzung zu erzielen. Dieser europäische Urheberrechtsschutz ist wesentlicher Bestandteil des Kulturstaates, er sichert somit Lebens- und Leistungsfähigkeit von Künstlern und Kreativen.

Die meisten amerikanischen Unternehmen sehen gerade dies als „Handelshemmnis“. Denn in den USA steht das Unternehmen, welches das Werk bestellt hat, im Zentrum des Urheberrechts („work made for hire“-Prinzip). Inhaber aller Rechte ist derjenige, der es bestellt und bezahlt hat. Diejenigen, die es künstlerisch gestaltet haben, haben hingegen keinerlei Rechte mehr an ihrer Kreation. Das Werk ist nach amerikanischem Verständnis reine Handelsware.

Weil aber Europa schlingert und sich selbst uneins ist, wie es zukünftig mit dem Urheberrecht umgehen will, könnte genau diese Uneinigkeit für die Amerikaner eine Vorlage sein, einen Angriff auf das Urheberrecht zu starten und zu Fall zu bringen.

Weiterhin befürchtet man, dass die Amerikaner auch in den Regelungen über die Bevorzugung inländischer Programminhalte von TV und Radio sowie finanziellen Maßnahmen, wie z.B. Subventionen für öffentliche Theater und Orchester, zinsgünstige Darlehen und steuerliche Vergünstigungen für Kultureinrichtungen, Handelshemmnisse sehen.

Zu den amerikanischen Hauptexportgütern zählt die Film- und Digitalwirtschaft, die weltweit größten Medienkonglomerate sitzen bekanntlich in den USA. Sollten die Amerikaner durch TTIP grenzüberschreitenden Handel mit digitalen Produkten und Dienstleistungen sicherstellen wollen, könnte hier eine Überflutung des europäischen Marktes mit digitalen audio-visuellen Medien, wie z.B. durch Film- und Fernsehproduktionen, drohen und die europäische und nationale Film- und Fernsehwirtschaft verdrängen. Unsere durch Bilder und Geschichten vermittelte nationale kulturelle Identität würde damit vernichtet.

Kulturinstitutionen, die derzeit Subventionen erhalten, können in der Regel ohne diese nicht existieren. Gegenüber rein privat betriebenen Kultureinrichtungen haben sie einen Wettbewerbsvorteil. Gleichzeitig sind durch diese Existenzsicherung aber auch Vielfalt und Niveau der Darbietungen gewährleistet, auch weniger populäre Inhalte haben Platz.

Wenn sich aber z.B. ein amerikanischer Musical-Theater-Betreiber neben einem kommunal betriebenen Theater ansiedelte, störte ihn genau diese Sonderbehandlung. Er könnte argumentieren, dass so der Wettbewerb verzerrt sei und ihm durch staatliche Eingriffe Gewinne – als solche wären nämlich Kultursubventionen zu verstehen – entgingen. Er könnte daher entweder auf Streichung der Subventionen oder alternativ auf Gleichbehandlung pochen.

Wenn aber öffentlichen Kultureinrichtungen die Subventionen gestrichen würden, müssten sie entweder dicht machen oder sich private Sponsoren suchen. Diese Sponsoren könnten als „Lebensretter“ der Institution wiederum maßgeblichen Einfluss auf das künstlerische Programm nehmen. Schließlich wären nur die Programminhalte von Interesse, die gut laufen und für ein volles Haus sorgen. Nischenprogramm, Underground und Subkultur hätten gegen Trivialunterhaltung, Mainstream und Massengeschmack keine Chance mehr und könnten gänzlich verschwinden.

Auch die Buchpreisbindung ist in Gefahr. Sie schreibt Verlegern vor, für jedes Buch einen festen und unveränderbaren Preis festzusetzen, zu dem jeder Buchhändler das Buch zu verkaufen hat. Zwar greift auch hier der Staat in die Selbstregulierung des freien Marktes ein. Jedoch stellt dies sicher, dass der Leser flächendeckend mit dem Kulturgut Buch durch die noch so kleinste Buchhandlung versorgt ist. Durch die Quersubventionierung ist zudem gewährleistet, dass Gewinne von Bestsellern auch weniger populäre, aber gleichwohl kulturell wertvolle Manuskripte finanzieren und so auch Nischentitel veröffentlicht werden können.

Amerikaner kennen keine Buchpreisbindung, große Online-Buchhändler erst recht nicht. Aus amerikanischer Sicht ist daher klar: die Buchpreisbindung muss weg! Schließlich können sie auch hier mit entgangenen Gewinnen argumentieren. Würde die Buchpreisbindung aber aufgehoben, könnte jeder dasselbe Buch zu einem selbst festgesetzten Preis verkaufen. Es tobte ein Preiskampf, der viele Buchhandlungen schließen ließe und aus dem schon jetzt marktbeherrschende Online-Händler vermutlich als Sieger hervorgingen. Ein weiterer Verlierer wäre die Leserschaft. Denn Angebot und Sortiment schrumpften, die Verbreitung von vielseitigem und differenziertem Gedankengut wäre erheblich erschwert und außergewöhnliche Bücher wären Randerscheinungen zu wesentlich teureren Preisen.

TTIP verbreitet also nicht zu Unrecht Angst und Schrecken in der europäischen Kulturlandschaft. Und so wächst die Front der TTIP-Gegner: Organisationen aus dem kulturellen Bereich, wie z.B. der Deutsche Kulturrat, die Akademie der Künste oder die Initiative Urheberrecht, aber auch Verbände jenseits des Kultursektors, wie B.U.N.D., ver.di, DGB, Campact, Attac u.v.m., haben sich zu einer Allianz aufgestellt. Langsam und schleppend realisiert nun auch die Politik diesen Widerstand und zeigt Ansätze von Zugeständnissen. Ob TTIP bis Jahresende ausverhandelt und unterschriftsreif sein wird, ist daher mehr als fraglich.

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