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Corona: Vorauszahlungen auf die Künstlersozialabgabe senken – Liquidität erhöhen

Liquidität in der Corona-Krise erhöhen

Die aktuellen Corona-Zeiten bedeuten für viele Unternehmen Unsicherheit und existenzbedrohende finanzielle Engpässe. Umso wichtiger ist es für sie, die Liquidität sicherzustellen. Gleichzeitig sind Unternehmen nach wie vor verpflichtet, weiterhin Sozialabgaben, wie z.B. die Künstlersozialabgabe, zu leisten. Denn Firmen, die regelmäßig selbständige Künstler und Publizisten (z.B. Designer, Grafiker, Texter, Lektoren, Fotografen, etc.) beauftragen, müssen auf das an sie gezahlte Honorar Künstlersozialabgabe zahlen. Sie werden im Fachjargon auch „Verwerter“ genannt, weil sie künstlerische Leistungen verwerten. 

Die Künstlersozialkasse stellt zunächst die Abgabepflicht des Unternehmens dem Grunde nach fest. Sodann muss das abgabepflichtige Unternehmen für das jeweils laufende Jahr monatliche Vorauszahlungen auf die Künstlersozialabgabe leisten. Die Höhe der Vorauszahlungen orientiert sich an den jeweiligen Zahlungen des Vorjahres.

Im Laufe des aktuellen Jahres kann sich abzeichnen, dass aufgrund reduzierter Marketingmaßnahmen das Unternehmen seltener selbständige Künstler beauftragt und weniger Honorare an selbständige Künstler zahlt. In diesem Fall kann das verwertende Unternehmen beantragen, die Vorauszahlungen auf die Künstlersozialabgabe herabzusetzen. 

Die Künstlersozialkasse berechnet die Künstlersozialabgabe für das Jahr 2020 final zum 31.03.2021 ab. Bei dieser Abrechnung sollte sich dann idealerweise nur noch eine geringfügige Nachzahlung bzw. Erstattung ergeben.

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