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Location-Release: auch Pächter müssen Fotoaufnahmen zustimmen

Ähnlich wie der Eigentümer kann auch der Pächter einer Immobilie darüber entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen er die Anfertigung und Nutzung von Fotografien seines Pachtobjekts genehmigt. Seine Entscheidungsbefugnis leitet sich aus dem ihm zustehenden Hausrecht ab.
Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Fotograf die Aufnahme nicht von einer öffentlich zugänglichen Örtlichkeit aus anfertigt, sondern sich auf dem privaten, der Öffentlichkeit ansonsten nicht zugänglichen Grundstück oder im Haus selbst befindet und von dort aus fotografiert. Dass die gewerbliche Verwertung solcher Aufnahmen eindeutig gestattet wurde, ist vom Fotografen zu beweisen (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.02.2019, Az. 16 U 205/17).

Praxistipp für Fotografen:

für den eindeutigen Nachweis, ob und in welchem Umfang die Aufnahmen genutzt werden dürfen, schriftliches Location-Release beim Eigentümer und Pächter bzw. Mieter der Immobilie einholen.

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